Liebe Vereinsvorstände, bedankt Euch bei Euren Mitarbeitern mit einer
Ehrung für die geleistete Arbeit im Verein für das Turnen......

Anträge über den Turnkreis leiten !

Anhang Teile der Ehrungsordnung
Deutscher Turnerbund e. V.
Ehrungsordnung
(Stand 9.12.78)

§ 1
Der Deutsche Turnerbund würdigt die Verdienste um das deutsche Turnen durch Ehrungen.
Der Deutsche Turnerbund verleiht

1.
a) die Ehrennadel (bronzefarben) mit Besitzurkunde
b) den Ehrenbrief mit Nadel (silberfarben)
c) die Walter-Kolb-Plakette oder die Jahn-Plakette
d) die Ehrenurkunde mit Nadel (goldfarben)
e) die Ehrenmitgliedschaft

2.
a) den DTB-Schild mit Fahnenband
b) den Walter-Kolb-Schild
c) den Jahn-Schild


Für die Verleihung der Ehrungen gelten folgende Richtlinien

§ 2
Die Ehrennadel mit Besitzzeugnis wird an Bundesmitglieder verliehen, die im allgemeinen in langjähriger,
verdienstvoller Vereins- oder Turnkreistätigkeit das deutsche Turnen gefördert haben.
Ausnahmsweise kann diese Ehrung auch Förderern des Turnens zuteil werden.
Verleihungsberechtigt sind vor allem die Turnkreise, in Ausnahmefällen auch die Landesturnverbände und das Präsidium des DTB.


§ 3
Der Ehrenbrief mit silberner Ehrennadel wird an Bundesmitglieder verliehen, die sich in vorbildlicher Leistung und treuer Hingabe um das Turnen im Verein, im Turnkreis, Landesturnverband oder DTB verdient gemacht haben.

Verleihungsberechtigt sind die Landesturnverbände und das Präsidium des DTB.

§ 4
Die Walter-Kolb-Plakette oder die Jahn-Plakette werden an Bundesmitglieder und in Ausnahmefällen auch an Nichtmitglieder verliehen, die sich außergewöhnliche Verdienste um das Turnen oder den Deutschen Turnerbund erworben haben.

Kreisauszeichnung
NTB Kreis Hannover-Land Ehrennadel

Offizielle Kooperationspartner des NTB

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