Informationsschreiben Leistungserbringerverbände Reha/FKT

und was Du dabei zu beachten hast

 

Regelungen zur Durchführung des Funktionstrainings/Rehabilitationssports im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Melle, 15.02.2022

Die geltenden Corona-Regelungen sind durch die aktuell gültige Niedersächsische Corona-Verordnung weiterhin bis zum Ablauf des 23.02.2022 terminiert. Aufgrund der aktuell ungewissen Entwicklung hinsichtlich der pandemischen Lage, behält sich die niedersächsische Landesregierung eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 23.02.2022 vor.

  • Für Euch bedeutet es, nächste Woche Mittwoch (23.02.2022) für die aktuellen Bestimmungen weiterhin wachsam zu sein. Die aktuelle Warnstufe 3 (Stand 15.02.2022) könnte sich auf eine andere Warnstufe verändern. Damit würden bestimmte Richtlinien (vor allem draußen) wegfallen. Welche es genau sind, kannst du in den aktuellen Bestimmungen unten auf dieser Seite lesen.

 

Neue Rahmenvereinbarung ab 01.01.2022

Die wesentliche Neuerungen bzw. Änderungen betreffen u.a. den erweiterten Einsatz von Funktionstrainingsleitungen, die Therapiezeit im Bereich der Wassergymnastik sowie den Ort der Durchführung.

  • Funktionstrainingsleitung: Die Leitung der Funktionstrainingsgruppen kann ab diesem Jahr nun auch von Übungsleitungen mit der B-Lizenz "Sport in der Rehabilitation" sowie einer gesonderten Schulung "Funktionstraining" geleitet werden. Sobald es weitere Informationen zu der Schulung gibt, werden wir sie dir mitteilen. Möchtest Du teilnehmen, melde Dich bitte über unser Bildungsportal an.
  • Therapiezeit Wassergymnastik: Die Dauer der Einheit "Funktionstraining im Wasser" wurde von 15 auf 20 Minuten erhöht.
  • Ort der Durchführung: Die Durchführung von Trainingseinheiten im Freien wurde nun als mögliches Format dauerhaft festgeschrieben.

 

Vergütungssätze

Die Verhandlung für die Vergütung ab 01.01.2022 sind noch nicht abgeschlossen. Bitte bedenkt dies bei Abrechnungen für das 1. Quartal 2022 (z.B. nur bis zum 31.12.2021 abrechnen).

 

Impflicht für Therapeut*innen und Übungsleitende

Sollte eine Impflicht ab 23.03.2022 für Therapeuten und Übungsleiter bestehen bleiben, muss der Zeitraum einer vollständigen Impfung berücksichtigt werden. Nähere verbindliche Informationen erhaltet Ihr bei den impfenden Stellen sowie bei dem Gesundheitsamt vor Ort.

 

Das komplette Schreiben der Leistungserbringerverbände findest du hier


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