Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des Niedersächsischen Turner-Bundes und ein Beschluss- und Austauschgremium.

Der Hauptausschuss besteht aus

  1. den stimmberechtigten Mitgliedern des Präsidiums
  2. den Bezirksvorsitzenden oder in Vertretung ein Vorstandsmitglied
  3. den Vorsitzenden Fitness, Gesundheit, Natur & Erlebnis, Tanz & Vorführung & Bewegungskunst und Ältere
  4. jeweils einer/einem Vorsitzenden der Turnkreise oder in Vertretung einem Vorstandsmitglied
  5. vier Vertreterinnen/Vertretern des Ausschusses Turnsport
  6. zwei Vorstandsmitgliedern der NTJ
  7. einem Mitglied des Ausschusses Ältere
  8. mit beratender Stimme
  9. der Leiterin/dem Leiter der Jugendbildungsstätte Baltrum oder deren/dessen Vertreterin/Vertreter
  10. den Vizepräsidentinnen/den Vizepräsidenten für besondere Aufgaben
  11. den Mitgliedern der Geschäftsleitung
  12. den zwei Stellvertreterinnen/Stellvertretern der Turnbezirksvorsitzenden
  13. sowie nach Bedarf weiteren hauptberuflich Mitarbeitenden des NTB.

 

Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Hauptausschuss beschließt über Ordnungen, Haushaltsabschlüsse und -voranschläge und weitere formale und inhaltliche Angelegenheiten des NTB, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Landesturntags, des Präsidiums oder der Turnjugend fallen.

Außerdem beschließt er über den Ort des Erlebnis Turnfestes. Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.

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