Pluspunkt Gesundheit
- Qualitätskriterien -
Qualitätskriterien für Gesundheitssportprogramme im Turn- und Sportverein
Grundsätzlich müssen in jedem Gesundheitssportprogramm zur Herausbildung eines gesunden Lebensstils die nachfolgenden Kernziele Berücksichtigung finden. Die Gewichtung dieser Kernziele kann aber je nach Art des Angebotes variieren. Es sollte jedoch innerhalb von Gesundheitssportkonzepten deutlich werden, welche Kernziele mit welchen konkreten Inhalten und Methoden angestrebt werden.
Kernziel 1: Stärkung von physischen Gesundheitsressourcen
Kernziel 2: Stärkung von psychosozialen Gesundheitsressourcen
Kernziel 3: Verminderung von Risikofaktoren
Kernziel 4: Bewältigung von Beschwerden und Miss befinden
Kernziel 5: Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität
Kernziel 6: Verbesserung der Bewegungsverhältnisse
Die nachfolgend aufgeführten Qualitätskriterien beruhen auf diesen Kernzielen des Gesundheitssports und dienen einerseits der Orientierung zur Entwicklung von Angeboten, andererseits der Weiterentwicklung von Qualität und deren Sicherung für bereits bestehende Angebote.
Für die mit dem Siegel ausgezeichneten Angebote gelten folgende Kriterien:
- Zielgruppengerechtes Angebot
- Qualifizierte Leitung
- Einheitliche Organisationsstruktur
- Präventiver Gesundheits-Check
- Begleitendes Qualitätsmanagement
- Der Verein als Gesundheitspartner
Das Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren verliehen.
Qualitätskriterium 1 – Zielgruppengerechtes Angebot
Rahmenkonzept und standardisierte Programme
Es muss deutlich werden, dass die Gesundheitsprogramme ein eigenständiger Angebotsbereich für bestimmte Zielgruppen, Zielsetzungen und Inhaltsbereiche sind. Die Kernziele des Gesundheitssports sollten durchgängig durch Inhalte und Methoden in den Programmen umgesetzt werden. Sofern es sich nicht um ein standardisiertes Programm handelt, muss ein Rahmenkonzept vorliegen, in dem insbesondere Angebotsprofil, Ziele, Inhalte und Methoden des Angebotes sowie die Vermittlung von Information und Rückmeldung der Teilnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielgruppe beschrieben werden. Standardisierte Programme sind Angebote, deren Ziele, Inhalte und Methoden etc. festgelegt und detailliert beschrieben werden.
Angebotsprofil
Das Angebot muss einem der Bereiche „Herz-Kreislauf“, „Muskel-Skelettsystem“, „Entspannung/Stressbewältigung“ oder „Allgemeiner Präventionssport“ zugeordnet werden können.
Zielgruppe
Die Zielgruppe, an die sich das Angebot schwerpunktmäßig richtet, ist zu benennen. Insbesondere muss zwischen Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen sowie älteren Menschen differenziert werden. Weiterhin sollten das Geschlecht, die Bewegungsbiographie und das Lebensumfeld berücksichtigt werden.
Qualitätskriterium 2 – Qualifizierte Leitung
Übungsleiterausbildung „Sport in der Prävention“
Die Übungsleiter, die Gesundheitssportprogramme im Verein umsetzen, sind wesentliche Garanten für die Qualität dieser Programme. Die Ausbildungsrichtlinien des Niedersächsischen Turner-Bundes bilden die erforderliche Grundlage zur Qualifikation von Leitern gesundheitsorientierter Sportangebote.
Der Leiter eines Gesundheitssportangebotes verfügt über die Übungsleiterausbildung „Sport in der Prävention" auf der 2. Lizenzstufe. Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Durch regelmäßige Fortbildungen sollen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vertieft und der Informationsstand der Übungsleiter aktualisiert werden.
Übereinstimmung von Angebots- und Ausbildungsprofil
Für die spezifischen Angebotsprofile sind jeweils passende Ausbildungsprofile erforderlich.
Qualitätskriterium 3 – Einheitliche Organisationsstrukturen
Teilnehmerzahl
Die Gruppengröße ist auf maximal 20 Teilnehmer je Angebot begrenzt. Damit wird eine individuelle Betreuung der Teilnehmer gewährleistet.
Rhythmus und Dauer der Angebote
Konstante Verhaltensänderungen im Sinne einer lebensbegleitenden Stärkung der Gesundheit sind nur langfristig zu erreichen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass das entwickelte Bedürfnis nach Bewegung gepflegt wird. Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst dauerhaft an Bewegungsangebote zu binden. Besonders gut kann dies z. B. über eine Kombination von Kurs- (Einstiegskurs, Aufbaukurs) und Dauerangeboten realisiert werden. Ein Kursangebot dauert mindestens 10 und maximal 15 Kurseinheiten. Sowohl Kurs- als auch Dauerangebote umfassen mindestens eine Unterrichtsstunde wöchentlich.
Qualitätskriterium 4 – Präventiver Gesundheits-Check
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung
Vor der Teilnahme an einem Sportprogramm wird eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung angeraten: Allen Teilnehmern ab dem 18. Lebensjahr wird vor der Aufnahme des Angebotes ein PAR-Q Test empfohlen, bei Teilnehmern ab dem 35. Lebensjahr sollte generell eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung erfolgen. In begründeten Fällen oder bei krankhaften Befunden sollte eine darüber hinausgehende Untersuchung in Abstimmung mit dem Hausarzt vorgenommen werden.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr gilt: Bei Kindern, die vom Schulsport ausgeschlossen sind oder waren, sollte vor der Aufnahme des Angebotes eine Rücksprache mit dem Hausarzt oder ggf. eine Jugenduntersuchung erfolgen.
Ärztliche Bescheinigung und Teilnehmerausschluss aus gesundheitlichen Gründen
In begründeten Fällen kann von den Teilnehmern eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden. Ausgesundheitlichen Gründen können Personen ggf. von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere gefährdet erscheinende Teilnehmer, die keine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Arzt vorlegen können.
Qualitätskriterium 5 – Begleitendes Qualitätsmanagement
Die Sportorganisationen arbeiten auf der Grundlage empirisch abgesicherter Zusammenhänge zwischen Bewegungsaktivitäten und Gesundheitsbefinden. Zahlreiche Evaluationsstudien belegen die Wirksamkeit gesundheitsorientierter Bewegungsprogramme hinsichtlich der Erreichung ihrer Kernziele. Ein begleitendes Qualitätsmanagement hat insbesondere die Aufgabe, sicherzustellen, dass Gesundheitssportprogramme ihre formulierten Ziele erreichen. Dazu müssen die Qualitätskriterien konsequent umgesetzt werden. Die Betreuung der Übungsleiter und der Vereine in diesem Bereich erfolgt über die Landesturnverbände mit Unterstützung des DTB.
Qualitätszirkel und weitere Maßnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Wesentliche Voraussetzung für ein begleitendes Qualitätsmanagement ist die Bereitschaft des Übungsleiters zur Teilnahme an regionalen Qualitätszirkeln und an weiteren Maßnahmen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wie z. B. Teilnehmerbefragungen, Begleituntersuchungen oder Qualitätsbewertungen (Audits).
Qualitätskriterium 6 – Der Verein als Gesundheitspartner Kooperation und Vernetzung
Auf Verbandsebene sind die Voraussetzungen geschaffen, um z. B. mit ärztlichen Standesorganisationen – insbesondere den Bundes- und Landesärztekammern – oder verschiedenen Versicherungsträgern zu kooperieren. Auf der örtlichen Ebene geht es vor allem darum, die entsprechenden Zielgruppen zu erreichen und über die Zusammenarbeit mit Partnern im Gesundheitsbereich Teil eines Netzwerkes „Gesundheitsförderung“ zu werden. Der Verein sollte daher bereit sein, z. B. mit Ärzten, Schulen, Kindergärten, Seniorenorganisationen, Gesundheitsämtern, Krankenkassen und Krankenhäusern zu kooperieren. Besonders die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten wird empfohlen. Die Angebote sollten entsprechend in der Ärzteschaft bekannt gemacht werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Arzt hat der Verein die Möglichkeit, neue Zielgruppen zu gewinnen und findet darüber hinaus in ihm einen kompetenten Ansprechpartner für alle fachlichen Fragen – angefangen von der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung bis hin zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen zum Thema „Sport und Gesundheit“.
Beschreibung der „Lebenswelt“ (Setting), in der das Angebot stattfindet
Es sollte ersichtlich sein, in welcher „Lebenswelt“ (Setting) das Gesundheitssportangebot stattfindet. Denkbare Settings sind Sportvereine, Kindergärten, Schulen, Betriebe und Senioreneinrichtungen.
Bereitschaft zur gesundheitsorientierten Weiterentwicklung des Vereins
Der Turn- und Sportverein sollte eine aktive Rolle bei der Schaffung eines gesundheitsorientierten Umfeldes für die angebotenen Sportprogramme spielen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Bereitschaft zur gesundheitsorientierten Weiterentwicklung des Vereins. Dies schließt insbesondere eine Unterstützung der Übungsleiter vor Ort und eine Vernetzung der Gesundheitssportprogramme auf allen Ebenen mit ein.