Notwendigkeit der Originalverordnung bei der Erstabrechnung

Hannover, 12.04.2023

In der letzten Zeit häufen sich die Nachfragen, ob die Originalverordnungen weiterhin im Rahmen der Erstabrechnung beizulegen ist.

Bei der ersten Abrechnung ist es weiterhin notwendig, das Original der ärztlichen Verordnung beizulegen. Eine Kopie reicht an dieser Stelle leider nicht aus.

Bei manchen Krankenkassen / Kostenträgern kann bei Zwischenabrechnungen auch auf eine Kopie der Verordnung verzichtet werden.

Eine Übersicht gibt diese Tabelle.


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