Bildungsmaßnahmen
Aus- Fort und Weiterbildungen
Turnen in seiner ganzen Vielfalt wird in unseren Turn- und Sportvereinen durch qualifizierte Mitarbeiter/innen vermittelt. Deren Aus-, Fort- und Weiterbildung zu sichern, ist für den NTB eine zentrale verbandspolitische Aufgabe. Denn es sind diese Mitarbeiter/innen, die in den Turnvereinen in Niedersachsen durch ihr Angebot und ihr Verhalten das Erscheinungsbild des heutigen Turnens prägen.
Diese Aufgabe kann im Rahmen eines so großen und breit gefächerten Verbandes, wie dem NTB, nur über ein
- in horizontaler Hinsicht über alle Fach- und Betreuungsgebiete breit angelegtes und
- in vertikaler Hinsicht von der Landesebene bis zur Kreisebene in die Tiefe gehendes,
- klar strukturiertes System der Aus-, Fort- und Weiterbildung eingelöst werden.
Das System muss sich offen zeigen für neue Erkenntnisse und Entwicklungen und sich den Erfordernissen fortlaufender Qualitätsverbesserungen bereitwillig stellen.
Der NTB verfügt seit langem über ein etabliertes und gut funktionierendes System der Aus-, Fort- und Weiterbildung, welches auf den Vorgaben der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes beruht.
Grundsätzlich unterscheiden wir
- Ausbildung
Du möchtest Dich in einem bestimmten Bereich ausbilden lassen,
z.B. interessierst du dich für eine JugendLeiterCard, eine Übungsleiter-C oder B-Lizenz* oder eine Trainer-Lizenz*
- Fortbildungen
Fortbildungen
- Weiterbildungen
Du möchtest Dich inhaltlich weiterbilden, unabhängig eines Abschlusses oder einer Verlängerung deiner Lizenz*
z.B. im Bereich einer bestimmten Zielgruppen, in einem speziellen Thema (Pilates & Yoga, Body & Mind, Fitness & Gesundheit u. v. m.) oder aber im überfachlichen Bereich der Sozial- und Methodenkompetenz
- Freizeiten
Freizeiten stellen einen großen Wert in der Persönlichkeits- und Kompetenz-Entwicklung dar.
Der NTB bietet eine Vielzahl an Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Älteren-Freizeiten sowie Mehrgenerationen- und Familien-Freizeiten.
Wer sich für eine Bildungsmaßnahme beim NTB interessiert, allerdings noch nicht genau weiß, welche Maßnahme die richtige für ihn ist, findet Hilfestellung im Bildungsassistenten.
Weitere NTB-eigene Bildungsprofile, wie die Kampf- und Schiedsrichterausbildungen, obliegen den jeweiligen Verbandsbereichen und Fachausschüssen.
Einige Maßnahmen sind nach §08-15 XYZ als Bildungsurlaub anerkannt. Die Teilnahme an diesen kann beim Arbeitgeber als solcher beantragt werden.
* "Lizenzen" nach den Vorgaben der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes.