Häufig gestellte Fragen
- Wie lege ich ein Vereinskonto im BildungsPortal an?
Das Vereinskonto für das NTB-BildungsPortal ist prinzipiell vorhanden und muss lediglich noch aktiviert werden. Und das machst Du unter bildung.ntbwelt.de/login.php. Als Benutzername gibst Du Deine NTB-Vereinsnummer (oder alternativ die für Deinen Verein bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse) ein. Danach klickst Du auf „Passwort vergessen“ und folgst den weiteren Anweisungen.
- Was ist der NTB-Rabattcode?
Der NTB-Rabattcode ist die elektronische Kennung (digitaler Vereinsstempel) durch die der Verein bestätigt, dass ein*e Lehrgangsinteressierte*r Mitglied in einem NTB-Mitgliedsverein ist.
- Wo finde ich den NTB-Rabattcode meines Vereins?
Aus Gründen des Datenschutzes darf der NTB-Rabattcode nur an den/die Vorsitzenden, den/die Abteilungsleiter*in oder einen/eine Vertreter*in heraus geben werden. Der für Ihren Verein gültige NTB-Rabattcode ist immer auf der NTB-Beitragsrechnung (oben rechts) zu finden. Der aktuelle NTB-Rabattcode gilt seit dem 1. März 2022 und ist bis Februar/März 2024 gültig.
- Wie lauten die NTB-Mitgliedsbeiträge?
Die Mitgliedsbeiträge beim NTB betragen jährlich aktuell 3,00 € für Erwachsene, 2,50 € für Jugendliche und 2,40 € für Kinder. Zusätzlich wird pro Verein jährlich ein Sockelbeitrag von 100,00 € berechnet, in dem u.a. der Bezug des Verbandsmagazins "TURNWELT" bereits enthalten ist.
Im Bereich Reha-Sport wird neben diesen Verbandsbeiträgen noch ein Sonderbeitrag für alle in Ihrem Verein betreuten Reha-Sportler*innen (auch für Nichtmitglieder) fällig. Dieser Sonderbeitrag beträgt aktuell für Kinder und Jugendliche 1,90 € und für Erwachsene 6,10 €. In diesem Sonderbeitrag ist auch der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder enthalten.
- Wem kann ich die Änderung unserer Kontaktdaten mitteilen?
Wenn sich die Kontaktdaten Deines Vereins (bspw. Postanschrift, Mail-Adresse oder Telefonnummer) ändert, so schreib uns dies bitte umgehend an info@NTBwelt.de.
- Wie kann ein Übungsleiter*in-Vertrag aussehen?
Eine Mustervereinbarung für eine Tätigkeit im Rahmen des sog. Übungsleiterfreibetrages (gem. § 3 Nr. 26 EStG) findest Du auf den Seiten des VIBSS NRW.
- Darf ich eine 13-jährige Person als Übungsleiter*in einsetzen?
Der Verein kann "Übungsleiter*in-Assistenten" nur zusammen mit den Übungsleitenden (ÜL ist auch für die ÜL-Assis zuständig) einsetzen und diese sind unterstützend tätig. Eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des mindesjährigen Übungsleiter*in-Assistenten ist erforderlich. Gibt es keinen volljährigen Übungsleitenden braucht es eine Information an die Erziehungsberechtigten der aktiven Kinder.
Die Kinderarbeitsschutzverordnung soll sicherstellen, dass Kinder sich im Schwerpunkt auf ihre Schulaufgaben konzentrieren können und sie vor gefährlichen bzw. belastenden Arbeiten geschützt sind. Innerhalb der Übungsleiter*Innen-Pauschale kann allerdings kein Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daher passt das freiwillige Engagement der Jugendlichen nicht in diesen Zusammenhang. Selbst wenn man diesen „Hinweis“ zum Schutz der jungen Engagierten berücksichtigt, sind Tätigkeiten mit Handreichungen beim Sport bzw. Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen durch Vereine zulässig.
Bei Einsätzen (bspw. bei der Betreuung von Gruppen bei Veranstaltungen) bis in die späten Abendstunden könnte das Thema Kinder- und Jugendschutzgesetz nochmals relevant werden. Hier ist allerdings wieder vom Verein abzuwägen, ob Minderjährige die geeignete Wahl für solche Betreuungsszenarien sind – zumal hier unter Umständen das Jugendschutzgesetz zum Tragen kommt. - Benötige ich einen Trampolinschein?
Immer wieder wird die Frage nach einer Verpflichtung zum Erwerb eines Trampolinscheins gestellt. Die Frage „Brauche ich einen Trampolinschein, um ein Trampolinangebot zu leiten?“ lässt sich nur mit Blick auf das Einsatzfeld (bspw. Schule, Turnverein, Kindergarten) beantworten.