FAQ's zum Umgang mit Verordnungen im Gesundheitssport

Was gilt wann?

Die Corona-Pandemie stellt Sportverbände, Kostenträger und nich zuletzt die Sport- und Turnvereine vor große Herausforderungen: Die Hallen sind geschlossen, Sport ist nur alleine oder mit einer weiteren Person erlaubt und wichtige Einnahmequellen fallen weg. Unter anderem die Einnahmen aus den Präventions- und Rehabilitationssportangeboten der Sportvereine.

Die Schließung im November hat die rechtliche Situation noch unübersichtlicher gemacht. Erst war alles verboten (01.11.), dann gehörte der Nachsorgesport zu den medizinisch wichtigen Angeboten (02.11.) und später hat sich herausgestellt, dass auch da die Zwei-Haushalte-Regel gilt (16.11.) und die Angebote somit nicht wirtschaftlich durchführbar sind. Dazu kommen komplette Hallenschließungen durch Gesundheitsämter oder die Stadtverwaltungen. Die Sport- und Turnvereine fragen (zurecht), wie jetzt mit den Verordnungen in dieser Zeit umgegangen werden soll. Dazu steht jetzt mit der Sammlung der wichtigsten Fragen ein FAQ-Übersicht zur Verfügung, an die sich die Vereine orientieren können. Die kompletten FAQ's findest du hier.

Die wichtigsten Fragen haben wir hier nochmal zur Übersicht dargestellt:

 

Wann muss spätestens mit der Verordnung begonnen werden?

Wenn die Verordnung aus dem 1. Halbjahr stammt, muss die erste Behandlungseinheit am 31.12. stattgefunden haben.

 

Wie lange wird eine gültige Verordnung verlängert?

Jede Verordnung, die am 16.03.2020 noch gültig war oder im Zeitraum 16.03. - 31.07. neu verordnet wurde, wird automatisch um 6 Monate verlängert.

 

Unterbrechungsfrist (sonst 6 Wochen)

Die Unterbrechungsfrist wird in der Zeit vom 16.03. - 31.12.2020 von keinem Kostenträger kontrolliert.

 

Die kompletten FAQ's findest du hier

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