Aktualisierte FAQ's zum Umgang mit Verordnungen (Stand 11.12.2020)
Was gilt wann?
Für die Dauer der Hallenschließungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der Nachsorgesport zum Erliegen gekommen. Doch selbst wenn sich die rechtliche Lage ändert, empfehlen wir unseren Mitgliedsvereinen, auf den Rehabilitationssport und das Funktionstraining zu verzichten. Ihr solltet gut überlegen, ob Rehasport mit z.B. 15 Personen, meist aus der Risikogruppe, zu verantworten ist. Wir finden nicht. Um euren Mitgliedern trotzdem einen Service bieten zu können, haben wir hier die Fragen rund um die Verordnungen hier nochmal zur Übersicht dargestellt:
Wann muss spätestens mit der Verordnung begonnen werden?
Wenn die Verordnung aus dem 1. Halbjahr stammt, muss die erste Behandlungseinheit am 31.12. stattgefunden haben.
Wie lange wird eine gültige Verordnung verlängert?
Jede Verordnung, die am 16.03.2020 noch gültig war oder im Zeitraum 16.03. - 31.07. neu verordnet wurde, wird automatisch um 6 Monate verlängert.
Unterbrechungsfrist (sonst 6 Wochen)
Die Unterbrechungsfrist wird in der Zeit vom 16.03. - 31.12.2020 von keinem Kostenträger kontrolliert.
Wie können wir den Verlust wieder aufholen?
Das ist schwierig zu beantworten. Hier muss jeder Verein individuell unterscheiden. Aktuell sind wir mit den Kostenträgern in Verhandlung um höhere Vergütungen für die aktive Zeit (z.B. ab Frühjahr) zu erwirken, um die Ausfälle wieder reinzuholen. Des Weiteren empfehlen wir weiterhin die Angebote online durchzuführen. Hilfen und die Anmeldung dazu findest Du in unseren Downloads unter "Corona Aktuell".