18.02.2021 - Aktualisierte Stellungnahme zum Nachsorgesport
Erstmal weiter so (Teil 2)...
Auszug aus den FAQ's des Landes Niedersachsen:
„Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann ausschließlich im Rahmen medizinisch notwendiger Behandlungen als Individualsport und nur in diesem Rahmen als Sport in der Gruppe betrieben werden, sofern eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
Dieser, auf den ersten Blick wiedersprüchliche Satz wurde fachjuristisch überprüft. Was genau meint das Land Niedersachsen damit?
- Hierin wurde festgestellt, dass eine Teilnahme am ärztlich verordneten Funktionstraining und Rehabilitationssport in der Theorie möglich ist, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine individuelle Realisierung der medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht möglich ist.
- Einer individuellen Realisierung widersprechen SGB IX und die Rahmenvereinbarung über das Funktionstraining und den Rehabilitationssport.
- Dadurch werden die eigentlichen Gruppenstrukturen aufgelöst und die gruppendynamischen Effekte können nicht umgesetzt werden.
Theoretisch wäre also Rehabilitationssport möglich, wenn sich die Gruppenteilnehmer mit 2,5 Meter Abstand in der Halle bewegen und Individualsport unter Anleitung betreiben. Ob ein solches Angebot mitten in der Schließung fast aller öffentlichen Lebensbereiche ein gutes Zeichen ist, halten wir für unwahrscheinlich.
Die Leistungserbringerverbände, zu denen auch der Niedersächische Turner-Bund gehört, bleiben somit bei der Empfehlung, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining so lange auszusetzten, wie auch die aktuellen Beschränkungen gelten (07. März 2021).
Die Stellungnahme ist HIER nachzulesen.