Neuregelungen im Herzsport

Ärztliche Aufsicht nicht mehr verpflichtend

Hannover, 05.08.2021

Liebe Vereine,

die Durchführung des Rehabilitationssports ist auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) bundesweit geregelt. Bisher galt laut Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining eine Verpflichtung zur ständigen Anwesenheit einer Ärztin oder eines Arztes im Herzsport. Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten Ärtzinnen und Ärzte für den ambulanten Herzsport zu gewinnen, haben bereits einige Vereine Abstand von ambulanten Herzsportgruppen genommen.

Um den Herzsport weiterhin flächendeckend und qualitativ hochwertig anbieten zu können, hat der Deutsche Behindertensportverband (DBS) eine Modellstudie durchgeführt, in der die Notfallsituation ohne die ständige Anwesenheit der Herzgruppenärztin bzw. des -arztes abgesichert wurde. Diese Anpassungen werden in der neuen Rahmenvereinbarung, die voraussichtlich 2022 in Kraft tritt, festgelegt. Da aktuell der Mangel an Ärztinnen und Ärzten aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Pandemie und die Impfkampagne besonders groß ist, haben die gesetzlichen Krankenkassen der Neuregelung bereits zum 04.08.2021 zugestimmt.

Über diese Neuregelung freuen wir uns sehr und sind davon überzeugt, dass die Organisation der ambulanten Herzsportgruppen für die Vereine erheblich vereinfacht wird. Möchtest Du so weiterverfahren wie bisher, musst Du nichts unternehmen. Möchtest Du von den Neuregelungen Gebrauch machen, findest Du alle Informationen sowie Formulare hier.

 


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