Fortbildungen Funktionstraining
Bereits seit längerer Zeit dürfen Übungsleitende mit einer orthopädischen Rehabilitationssportlizenz ebenfalls Funktionstrainingsgruppen anleiten. Wie Dir bei der Anerkennung bereits mitgeteilt wurde, ist hierzu eine spezielle Fortbildung im Bereich Funktionstraining erforderlich, die innerhalb des Anerkennungszeitraumes belegt werden sollte.
Nun möchten wir Dich darüber informieren, dass diese Fortbildungen terminiert und zur Anmeldung freigeschaltet wurden. Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem BSN sowie der Rheuma Liga Niedersachsen und kann über das Bildungsportal des BSN gebucht werden (Titel: Funktionstraining).
Häufige Fragen und Antworten:
Bis wann muss ich die Fortbildung belegen?
Die Fortbildung muss bei einer erneuten Anerkennung vorliegen. Ein Beispiel: Die Anerkennung läuft am 31.03.2024 ab und soll verlängert werden. In diesem Fall muss der Fortbildungsnachweis bis zum 31.03.2024 vorliegen.
Was passiert, wenn ich keine Fortbildung belege?
Die bereits anerkannte FKT-Gruppe läuft bis zum Ende der Anerkennung normal weiter. Wird keine Fortbildung belegt, kann die Gruppe mit der eingetragenen Übungsleitung nicht verlängert werden.
Wird die Fortbildung auch über den NTB angeboten?
Die Fortbildung wird von den anerkennenden Verbänden gemeinsam angeboten. Eine Ausschreibung der Fortbildung „Funktionstraining“ über das NTB-Bildungsportal ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
Wie muss ich unser bestehendes Angebot verlängern?
Die Verlängerung wird über das bekannte Anerkennungsformular beantragt. Das Anerkennungsformular per Post an die Landesturnschule Melle schicken und den Fortbildungsnachweis in den Anhang legen.
Adresse: Niedersächsischer Turner-Bund e.V.; Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 16; 49324 Melle
Ich möchte mit einer orthopädischen Rehabilitationssport-Lizenz eine neue FKT-Gruppe anmelden. Gibt es weiterhin die Übergangsfrist?
Nein. Ab sofort müssen ÜL mit einer orthopädischen Rehabilitationssport-Lizenz bereits bei der Beantragung einer neuen Gruppe den Fortbildungsnachweis einreichen.
Bei weiteren Fragen helfen wir Dir gerne!