KNAPPSCHAFT informiert über Genehmigungsverzicht

Die KNAPPSCHAFT verzichtet ab dem 01.04.2025 auf die vorherige Genehmigung der Verordnungen für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining.

Voraussetzung für eine reibungslose Abrechnung ist die Abrechnung ist die Annahme einer exakten Verordnung

  1. Einhaltung der maximalen Leistungszeiträume und der maximalen Anzahl an ÜE pro Woche
  2. Vorhandensein einer medizinisch notwendigen Begründung bei Folgeverordnungen
  3. Vertragsarztstempel und ärztliche Unterschrift auf der Verordnung

Der Leistungsumfang ergibt sich im Einzelfall aus der jeweiligen Verordnung (Muster 56). Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten ÜE.

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