UPDATE: Krankenkassen mit Genehmigungsverzicht

Verordnungen (Muster 56) für den Rehabilitationssport oder Funktionstraining können grundsätzlich nur dann abgerechnet werden, wenn die jeweilige Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat. Um die internen Prozesse zu vereinfachen, verzichten manche Krankenkassen auf eine solche Genehmigung. Im Idealfall bekommst Du über die Teilnehmenden trotzdem ein offizielles Schreiben der Krankenkasse, indem über das Vorgehen informiert wird.

Bisher haben uns folgende Krankenkassen mitgeteilt, dass sie auf die Genehmigung verzichten.

 

Zu den Krankenkassen mit Genehmigungsverzicht


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