Neue Qualifikationsanforderungen Funktionstraining

Im Gegensatz zum Rehabilitationssport waren die Qualifikationsanforderungen für das Funktionstraining in der Vergangenheit nicht durch klar definierte Lizenzen oder Fortbildungen geregelt. Diese Lücke wurde nun von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Vertretungen der Krankenkassen und Kostenträger sowie den Verbänden auf Bundesebene geschlossen. Die entwickelten Qualifikationsanforderungen zur Leitung von Funktionstrainingsgruppen sind nun ab dem 01.08.2024 gültig. Daraus ergeben sich einige wesentliche Änderungen, über die wir mit diesem Schreiben informieren möchten.

In vielen Gesprächen haben wir deutlich wahrgenommen, dass der damit verbundene Aufwand sowohl für die bestehenden Übungsleitenden als auch für unsere Vereine hoch ist und durchaus auch an die Belastungsgrenze stößt. Aus diesem Grund möchten wir Euch die Möglichkeit anbieten, die Bestandschutzschulung komplett Online über eine Lernplattform zu absolvieren. In diesem Fall übernimmt der NTB die kompletten Schulungsgebühren für die vom NTB anerkannten Übungsleitenden. Weitere Infos zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen sind ebenfalls auf Seite 3 des Informationsschreibens hinterlegt.

Zur Anmeldung

 

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