Neue Qualifikationsanforderungen Funktionstraining

Im Gegensatz zum Rehabilitationssport waren die Qualifikationsanforderungen für das Funktionstraining in der Vergangenheit nicht durch klar definierte Lizenzen oder Fortbildungen geregelt. Diese Lücke wurde nun von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Vertretungen der Krankenkassen und Kostenträger sowie den Verbänden auf Bundesebene geschlossen. Die entwickelten Qualifikationsanforderungen zur Leitung von Funktionstrainingsgruppen sind nun ab dem 01.08.2024 gültig. Daraus ergeben sich einige wesentliche Änderungen, über die wir mit diesem Schreiben informieren möchten.

 

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